Was bei der Bank konkret passiert
Sobald die Bank vom Tod erfährt — meist durch die Sterbeurkunde, die Angehörige einreichen —, passiert genau das: Sie sperrt Verfügungen über das Depot. Nicht im Sinne von „das Geld ist weg“. Die Wertpapiere bleiben im Bestand, sie laufen weiter, Kurse bewegen sich, Ausschüttungen werden gutgeschrieben. Was nicht mehr geht, sind Verkäufe, Käufe, Überträge und Auszahlungen, solange nicht feststeht, wer erbberechtigt ist.
Der Nachweis der Erbenstellung geht auf zwei Wegen. Der bekannte ist der Erbschein vom Nachlassgericht — zuverlässig, aber je nach Gericht mit Wartezeit verbunden, und die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Der oft schnellere und günstigere Weg ist ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts; das akzeptieren Banken in der Regel als Nachweis. Ein handschriftliches Testament genügt vielen Instituten dagegen nicht, sodass am Ende doch der Erbschein beantragt werden muss.
Der zweite Punkt wird noch häufiger unterschätzt: Das Depot geht als Ganzes auf die Erben über. Gibt es mehrere, entsteht eine Erbengemeinschaft, und die kann über das Depot nur gemeinsam verfügen — bis der Nachlass auseinandergesetzt, also aufgeteilt ist. Genau da entsteht der Ärger, den ich in der Praxis am häufigsten sehe: vier Erben, ein schwankendes Depot, und keine Einigkeit darüber, ob jetzt verkauft, gehalten oder in vier Depots übertragen wird. Während diskutiert wird, bewegt sich der Markt weiter — und wer später aussteigt als gewollt, macht daraus eine Entscheidung, die niemand bewusst getroffen hat. Eine saubere Depotstruktur, die sich überhaupt teilen lässt, hilft hier mehr als jeder gut gemeinte Ratschlag; wie so ein Depot durchleuchtet wird, steht im Artikel zur Depotanalyse.
Die Depotvollmacht über den Tod hinaus
Das wirksamste und zugleich am meisten übersehene Instrument ist eine Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt. Sie sorgt dafür, dass eine benannte Person weiter handeln kann, bevor die Erbenstellung geklärt ist — also genau in der Lücke zwischen Todesfall und Erbschein. Ohne sie stehen Angehörige unter Umständen Monate vor einem Depot, das sie sehen, aber nicht anfassen können, während gleichzeitig Bestattung, laufende Kosten und Rechnungen bezahlt werden wollen.
Wichtig ist, was sie nicht leistet. Eine Vollmacht regelt die Verfügungsbefugnis, nicht die Eigentumsfrage. Sie sagt, wer handeln darf — nicht, wem das Vermögen zusteht. Wer als Bevollmächtigter Geld abhebt, ohne Erbe zu sein, muss es gegenüber den Erben abrechnen. Eine Vollmacht ersetzt also kein Testament, und ein Testament macht die Vollmacht nicht überflüssig. Beides erfüllt verschiedene Aufgaben.
Praktisch gilt: Banken verlangen fast immer ihre eigenen Formulare, oft mit Unterschrift in der Filiale oder mit Legitimationsprüfung. Eine allgemeine Vorsorgevollmacht wird zwar häufig akzeptiert, aber eben nicht immer und nicht überall — bei jedem Institut einzeln zu klären ist mühsamer, aber sicherer. Die Vollmacht ist jederzeit widerrufbar, und sie ist eine Vertrauensfrage: Wer sie erteilt, gibt jemandem Zugriff auf das Depot, ohne dass ein Dritter mitliest.
Und noch ein Punkt, der in der Praxis der häufigere Fall ist als der Todesfall: die Vorsorgevollmacht für den Fall, dass jemand zu Lebzeiten nicht mehr selbst entscheiden kann — nach einem Schlaganfall, bei fortschreitender Demenz, nach einem Unfall. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, und der handelt nach anderen Maßstäben als jemand, den du selbst benannt hättest. Wer über den Nachlass nachdenkt, sollte diesen Fall gleich mitregeln.
Aus der Praxis: Die Gespräche, in denen es hakt, drehen sich fast nie um die Höhe des Vermögens. Sie drehen sich darum, dass niemand weiß, wo was liegt und wer was darf. Ein Depot ist schnell gefunden, wenn es eine Liste gibt — und erstaunlich schwer, wenn Angehörige mit einem Aktenordner voller Post anfangen müssen.
Steuerlich: zwei Steuern, die nacheinander greifen
Beim Erben eines Depots treffen zwei völlig verschiedene Steuern aufeinander, und ihre Verwechslung führt regelmäßig zu falschen Erwartungen.
Die Erbschaftsteuer knüpft an den Übergang des Vermögens an. Sie greift erst oberhalb persönlicher Freibeträge: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel. Diese Freibeträge stehen jeder berechtigten Person einzeln zu und können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Bewertet wird zum Todestag — bei einem schwankenden Depot ist das keine akademische Feinheit, denn der Stichtagswert kann deutlich über oder unter dem liegen, was beim späteren Verkauf tatsächlich herauskommt.
Die Abgeltungsteuer knüpft dagegen an den Gewinn aus dem Wertpapier an. Und hier steht der Punkt, den die wenigsten auf dem Schirm haben: Der Erbe übernimmt die Anschaffungsdaten des Erblassers. Kaufkurs und Kaufzeitpunkt wandern mit ins Erbendepot. Die Erbschaft selbst löst also keine Abgeltungsteuer aus — es wird ja nichts verkauft —, aber die stillen Gewinne wandern mit und werden beim späteren Verkauf durch den Erben besteuert, mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung von 30 Prozent. Ein Depot, das über 20 Jahre gewachsen ist, trägt seine gesamte Steuerlast also mit in die nächste Generation. Wie diese Besteuerung im Detail funktioniert, steht unter ETF-Entnahmeplan und Steuern.
Dass Schenkungen zu Lebzeiten dieselben Freibeträge nutzen und die Zehnjahresfrist dabei eine Rolle spielt, gehört zur Mechanik dieses Themas. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, ist keine Frage, die ein Ratgeberartikel beantworten kann — dafür braucht es Steuerberater und Notar. Alles hier ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Was Angehörige praktisch brauchen
Der größte Hebel ist kein juristischer, sondern ein organisatorischer: eine auffindbare Übersicht. Nicht als Datei irgendwo, sondern an einem Ort, den die richtigen Menschen kennen.
- Banken und Depots: welches Institut, welche Art von Konto, welche Vollmachten bestehen. Kontonummern helfen, sind aber nicht zwingend.
- Versicherungen: Lebens- und Rentenversicherungen, Unfall-, Sterbegeld- und betriebliche Verträge — mit Versicherungsnummer.
- Zugänge: welche Portale und Anbieter überhaupt existieren. Keine Passwörter im Klartext — dafür gibt es Passwortmanager mit Notfallzugriff oder einen versiegelten Umschlag beim Notar.
- Wo die Papiere liegen: Testament, Vollmachten, Policen, Grundbuchunterlagen. Ein Testament im Bankschließfach kann zum Problem werden, wenn niemand ans Schließfach kommt.
- Wer informiert werden muss: Steuerberater, Notar, Arbeitgeber, Vermieter.
Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit: Bezugsrechte bei Lebens- und Rentenversicherungen laufen am Nachlass vorbei. Wer im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist, bekommt die Leistung — auch dann, wenn im Testament etwas anderes steht. Und genau diese Einträge sind oft Jahrzehnte alt. Die Ex-Partnerin, die vor 15 Jahren eingetragen wurde und nie gestrichen, ist kein theoretisches Beispiel. Das Bezugsrecht regelmäßig zu prüfen kostet zehn Minuten; was daran hängt, steht unter Lebensversicherung kündigen oder behalten.
Zwei Dinge zum Schluss. Erstens: Der Nachlass ist der Endpunkt einer Planung, die viel früher beginnt — wie ein Depot in der Übergangsphase zum Ruhestand sortiert wird, steht unter Depot umschichten vor der Rente. Zweitens, und das ist wichtig: Testament, Erbvertrag und Pflichtteilsfragen sind Rechtsberatungsgebiet. Ich berate nicht erbrechtlich und darf es auch nicht. Was wir uns gemeinsam ansehen können, ist die Vermögens- und Depotseite: Struktur, Teilbarkeit, Vollmachten bei den Instituten, die Übersicht für die Angehörigen. Für die Gestaltung des Nachlasses gehörst du zum Notar oder zum Fachanwalt für Erbrecht — Details zur Zusammenarbeit stehen unter Asset Management.
Häufige Fragen
Wird mein Depot beim Tod automatisch verkauft?
Nein. Die Wertpapiere bleiben liegen und laufen weiter — die Bank verkauft nichts von sich aus. Was passiert, ist etwas anderes: Verfügungen werden gesperrt, bis feststeht, wer erbberechtigt ist. Das Depot geht als Ganzes auf die Erben über und wird erst dann übertragen, verkauft oder aufgeteilt, wenn die Erbenstellung nachgewiesen ist und die Erben sich einig sind. Genau in dieser Phase kann eine Depotvollmacht über den Tod hinaus den Unterschied machen, weil sie jemanden handlungsfähig hält.
Brauchen meine Erben einen Erbschein?
Nicht zwingend. Banken akzeptieren als Nachweis der Erbenstellung in der Regel auch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts — das ist meist schneller und günstiger als ein Erbschein. Ein privatschriftliches Testament reicht vielen Häusern dagegen nicht, sodass dann doch der Erbschein beantragt werden muss. Was im Einzelfall genügt, hängt vom Institut und von der Nachlasssituation ab; das gehört zum Notar oder zum Fachanwalt für Erbrecht.
Fällt beim Erben eines Depots Abgeltungsteuer an?
Der Erbfall selbst löst keine Abgeltungsteuer aus — die Wertpapiere gehen ohne Verkauf über. Der Erbe tritt aber in die Anschaffungsdaten des Erblassers ein: Kaufkurs und Kaufzeitpunkt wandern mit. Die bis dahin aufgelaufenen, noch nicht besteuerten Kursgewinne bleiben also im Depot und werden erst versteuert, wenn der Erbe verkauft — dann mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, bei Aktienfonds nach Abzug der Teilfreistellung. Erbschaftsteuer und Abgeltungsteuer sind zwei getrennte Dinge, die nacheinander greifen können. Das ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
