Förderung
Bis zu 540 € Zulage im Jahr
- 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €.
- Dazu bis zu 300 € Kinderzulage für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst.
- Mindestbeitrag 120 € im Jahr. Dein Ehepartner kann über dich mitgefördert werden.
- Förderberechtigt sind Angestellte, Beamte und ab 2027 auch viele Selbstständige unter 67. Wer zu Beginn des Jahres unter 25 ist, bekommt einmalig 200 € Bonus.
- Zusätzlich kannst du die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft, was für dich günstiger ist.